In Achern hat die Übergabe eines gefundenen Geldbeutels durch einen ehrlichen Finder zur Vollstreckung eines offenen Haftbefehls geführt. Die Beamten des Polizeireviers Achern/Oberkirch wurden durch die Fundsache auf einen 69-jährigen Mann aufmerksam, gegen den ein nationaler Haftbefehl vorlag.
Fundsache löst polizeiliche Ermittlungen aus
Am Sonntag erschien ein Finder bei der Polizei in Achern und übergab einen aufgefundenen Geldbeutel, der neben Bargeld auch Identitätsdokumente enthielt. Nach einer routinemäßigen Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Eigentümer des Geldbeutels ein offener Haftbefehl bestand. Die Beamten kontaktierten daraufhin den 69-jährigen Mann, der im Ausland lebt, und informierten ihn über den Fund.
Aufenthalt im Ausland und Reaktion des Haftbefehlsadressaten
Der Mann wurde daraufhin zum Polizeirevier einbestellt. Dort wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Um eine Inhaftierung zu vermeiden, konnte der 69-Jährige einen vierstelligen Geldbetrag als offene Forderung begleichen. Somit wurde eine Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt abgewendet.
Zusammenhang zwischen Fundsache und Haftbefehl
Der Fall verdeutlicht, wie eine scheinbar einfache Fundsache zur Aufdeckung und Vollstreckung eines Haftbefehls führen kann. Die Polizei betont die Bedeutung von ehrlichen Findern, die gefundene Gegenstände bei den zuständigen Behörden abgeben.
Polizeiliche Hinweise
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, gefundene Gegenstände stets bei den örtlichen Polizeidienststellen abzugeben. Dies erleichtert nicht nur die Rückführung an die Eigentümer, sondern kann auch zur Aufklärung von Straftaten beitragen.
Weitere Informationen oder Rückfragen können an das Polizeipräsidium Offenburg gerichtet werden.

