Am frühen Samstagmorgen gegen 03:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Chemnitzer Hauptbahnhof einen 45-jährigen Deutschen im Rahmen ihrer Streifentätigkeit. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster vorlag.
Offene Ersatzfreiheitsstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Amtsgericht Dülmen hatte den 45-Jährigen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 3.900 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht beglichen hatte, war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen gegen ihn offen. Diese führte letztlich zu seiner Festnahme durch die Bundespolizei.
Durchsuchung und Sicherstellung von Gegenständen
Im Anschluss an die Feststellung wurde der Mann zur weiteren polizeilichen Bearbeitung auf das Revier gebracht. Dort erfolgte eine Durchsuchung seiner Person. Dabei stellten die Beamten ein Cuttermesser sowie eine Geldkarte sicher, die nicht auf den Namen des 45-Jährigen ausgestellt war. Die Umstände, unter denen er die Geldkarte bei sich trug, sind bislang nicht bekannt.
Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt
Da der Betroffene die offene Geldsumme in Höhe von 3.900 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die Ersatzfreiheitsstrafe abzuleisten. Weitere Ermittlungen zu den sichergestellten Gegenständen sind derzeit nicht bekannt.
Hintergrund und polizeiliche Hinweise
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Kontrollen am Chemnitzer Hauptbahnhof regelmäßig durchgeführt werden, um die Sicherheit im Bahnhofsbereich zu gewährleisten. Dabei werden auch bestehende Haftbefehle und Ausschreibungen überprüft.
Die Polizei bittet Personen, die möglicherweise Hinweise zu dem sichergestellten Cuttermesser oder der Geldkarte geben können, sich zu melden. Weitere Informationen liegen aktuell nicht vor.
Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz ist unter der Telefonnummer 0371 4615 105 erreichbar.

