POL-OG: Gernsbach – Warnung vor Anrufen über angeblich ausstehende Nachverzollung von im Ausland gekauften Waren

POL-OG: Gernsbach – Warnung vor Anrufen über angeblich ausstehende Nachverzollung von im Ausland gekauften Waren, Gernsbach (ots) –

Wer im Ausland Urlaub macht kauft in der Regel auch das eine oder andere Urlaubsmitbringsel für zuhause. Je nach Geldbeutel fällt dies mal günstiger, mal teurer aus. Betrüger am Telefon machen sich dies nun mit einer neuen Betrugsmasche zunutze, indem sie Anrufe tätigen und auf angeblich vergessene Verzollung der Waren beim Kauf verweisen.

Dies geschah auch bei einer 76-jährigen Frau in Gernsbach am vergangenen Dienstagmorgen. Sie kaufte vor mehreren Jahren bei einem Türkeiurlaub Teppiche und Schmuck im hohen vierstelligen Bereich. Nun wurde sie zunächst vom Verkäufer angerufen und auf den damals angeblich vergessenen Verzollungsbetrag hingewiesen. Im Verlauf meldete sich eine weitere Frau, die angab gegen eine Zahlung von 3.000 Euro nachsichtig über den angeblichen Fehler zu sein und eine Nachverzollungsbescheinigung ausstellen würde. Das Geld müsse die Käuferin nur noch auf ein ausländisches Konto überweisen. Der Forderung kam die Frau glücklicherweise aber nicht nach.

Die Polizei sowie der Zoll warnen ausdrücklich vor solchen oder ähnlichen Betrugsmaschen, bei denen den Angerufenen in Verbindung mit dem Zoll Geldforderungen unterbreitet werden. Dies geschieht nicht nur über das Telefon, sondern auch immer wieder mit gefälschter Briefpost oder mit täuschend echten E-Mail Nachrichten, die als Absender eine nachgeahmte Zolladresse aufweisen.

Die Polizei rät hierzu, wie auch bei anderen betrügerischen Anrufen:

– Legen Sie bei derartigen Anrufen sofort auf.

– Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

– Sprechen Sie am Telefon niemals über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse.

– Nutzen Sie nicht die Rückruffunktion.

– Sprechen sie mit Freunden und Verwandten über das Thema
und sensibilisieren Sie ihr Umfeld für diese
Telefonanrufe.

– Informieren Sie sich vor einer Geldübergabe an Abholer von
behördlichen Stellen, selbst bei den genannten Behörden
oder Gerichten, ob tatsächlich Forderungen bestehen.

– Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte
Personen oder auf Bankkonten im In-/Ausland, die ihnen per
Telefon durchgegeben werden!

– Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie die Polizei unter der
110 (ohne Vorwahl), ihre örtliche Polizeidienststelle an
oder melden sie sich bei ihrer nächstgelegenen
Zolldienststelle (Zollamt Appenweier).

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Phishing-Mails-und-gefaelschte-Bescheide/phishing-mails-und-gefaelschte-bescheide_node.html

/bk

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 – 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de

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